
EU verbietet Bisphenol A ab 2025 – Auswirkungen auf Verpackungen und Verbraucherschutz
Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen – EU setzt ab 2025 auf Sicherheit und Verbraucherschutz
Ab 2025 tritt in der Europäischen Union ein weitreichendes Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen in Kraft. Geregelt wird dieses Verbot durch die Verordnung (EU) 2024/3190, welche am 31. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit dem 20. Januar 2025 in Kraft ist. Unternehmen haben bis zum 20. Juli 2026 Zeit, ihre Produkte entsprechend anzupassen, in bestimmten Bereichen gelten längere Übergangsfristen bis zum 20. Januar 2028. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein im Verbraucherschutz und spiegelt das gestiegene Bewusstsein für potenzielle gesundheitliche Risiken chemischer Substanzen wider, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen. Insbesondere betroffen sind Plastikflaschen, Konservendosen und weitere Kunststoffverpackungen, die täglich in Haushalten Verwendung finden.
Was genau ist Bisphenol A (BPA)? Bisphenol A ist eine chemische Verbindung, die seit Jahrzehnten zur Herstellung verschiedener Kunststoffe und Harze verwendet wird, insbesondere Polycarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze. BPA ist beispielsweise in Trinkflaschen, Vorratsbehältern, Beschichtungen von Konservendosen und sogar in Thermopapier von Kassenzetteln enthalten.
Warum verbietet die EU Bisphenol A? Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass BPA hormonähnliche Wirkungen entfalten kann und somit als sogenannte endokrine Disruptoren wirkt. Diese Stoffe können das menschliche Hormonsystem beeinflussen und stehen im Verdacht, Fruchtbarkeitsprobleme, Stoffwechselstörungen und sogar Krebserkrankungen hervorzurufen. Besonders kritisch sind hierbei Auswirkungen auf Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere, da diese Gruppen besonders empfindlich auf hormonelle Einflüsse reagieren.
Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Das BPA-Verbot stellt Lebensmittelhersteller und Verpackungsunternehmen vor neue Herausforderungen. Produkte und Verpackungen, die bisher auf BPA basierten, müssen nun durch sicherere Alternativen ersetzt werden. Hierbei stehen etwa Materialien wie Glas, Edelstahl oder BPA-freie Kunststoffe im Mittelpunkt, was sowohl produktionstechnische als auch finanzielle Umstellungen erfordert.
Vorteile des Verbots
- Verbesserter Verbraucherschutz und Minimierung gesundheitlicher Risiken
- Förderung der Entwicklung und Nutzung sicherer und nachhaltiger Materialien
- Positives Signal an Verbraucher hinsichtlich Produktsicherheit und Qualität
Nachteile und Herausforderungen
- Erhöhte Produktions- und Verpackungskosten durch Umstellung auf alternative Materialien
- Mögliche Engpässe in der Beschaffung alternativer Rohstoffe
- Kurzfristige logistische Herausforderungen für Hersteller und Handel
Mögliche Stolpersteine
- Unzureichende Kapazitäten zur Herstellung alternativer Verpackungsmaterialien
- Fehlende Klarheit über die vollständige Sicherheit alternativer Ersatzstoffe
- Mögliche Verzögerungen bei der Umsetzung durch fehlende regulatorische Klarheit oder unklare Übergangsregelungen
Empfehlungen für Unternehmen Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Verpackungsmaterialien und Prozesse auf das kommende BPA-Verbot auszurichten. Dazu zählen Investitionen in Forschung und Entwicklung alternativer Materialien, Schulung der Mitarbeiter sowie frühzeitige Kommunikation mit Lieferanten und Kunden.
Fazit Das BPA-Verbot ab 2025 unterstreicht das starke Engagement der Europäischen Union für den Verbraucherschutz. Für Unternehmen bietet dies die Chance, durch nachhaltige und gesundheitlich unbedenkliche Verpackungslösungen eine Vorreiterrolle einzunehmen und das Vertrauen der Verbraucher nachhaltig zu stärken.
Weiterbildung und Unterstützung: Um sich optimal auf die Änderungen vorzubereiten, empfehlen wir die Teilnahme an unserer IFS-Sommerakademie in Frankfurt ab dem 16.06.2025 sowie der Online-Schulung „Praxiswissen Lebensmittelrecht“ der Lebensmitteltechnik-Deutschland Akademie am 06.06.2025. Beide Veranstaltungen bieten praxisnahe Inhalte, wertvolle Experteninformationen und die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt zu klären und Ihr Unternehmen gezielt auf die neuen rechtlichen Vorgaben einzustellen.